Gesundheitskarten für Asylbewerber

17.08.2015 | Unternehmen

Foto: © MGEPA NRW 2015 - Auf dem Bild sehen Sie den Novitas BKK-Vorstandsvorsitzenden Ernst Butz und NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens bei der Vertragsunterzeichnung. Hinten die übrigen Unterzeichner (von links): Rolf Buchwitz (AOK Rheinland/Hamburg), Heiner Beckmann, Barmer GEK, Peter Mager (DAK Gesundheit), Bettina am Orde (Knappschaft) und Martin Litsch (AOK NordWest).

Landesregierung und ausgewählte Krankenkassen unterzeichnen Vertrag nach „Bremer Modell“

Die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern wird in Nordrhein-Westfalen künftig besser, schneller und unbürokratischer. Das vereinbarte das NRW-Gesundheitsministerium heute in Düsseldorf mit sechs Krankenkassen, darunter stellvertretend für die Betriebskrankenkassen die Novitas BKK.

Alle Asylbewerber erhalten künftig ihre eigene elektronische Gesundheitskarte. Bisher dürfen sie nur bei akuten Erkrankungen zum Arzt und müssen vorab bei der jeweiligen Kommune einen Behandlungsschein beantragen. Auch dann ist nur eine Notversorgung möglich. Künftig können Ärzte Leistungen für Asylbewerber ganz normal mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Am Ende erstatten die zuständigen Gemeinden den Krankenkassen ihre Ausgaben.

Die Asylbewerber haben damit Zugang zu den meisten Kassenleistungen. Ausgenommen sind Leistungen wie Krankengeld und Mutterschaftsgeld, Leistungen der Pflege, Auslandskrankenschutz sowie Neuversorgung mit Zahnersatz. Die eGK ist bis zu zwei Jahre gültig.

„Es geht um Menschen in Not“, erklärt der Novitas BKK-Vorstandsvorsitzende Ernst Butz, „und die gefundene Regelung ermöglicht entscheidend bessere Hilfe für sie. Und durch ihre Integration in die vorhandenen Strukturen wird ihre Versorgung wirtschaftlicher als zuvor.“